INNOWATECH - Innowative Wasser Technologien
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Rechtliche Aspekte

BIOZID-Verordnung  

Gemäß der EU-weit gültigen Biozidverordnung (BPR, 528/2012) unterliegen Biozidprodukte mit den Wirkstoffen „Aktivchlor hergestellt aus Natriumchlorid mittels Elektrolyse“ und „Aktivchlor freigesetzt aus Hypochloriger Säure“, welche auch im INNOWATECH Anolyte enthalten sind, seit 01.07.2022 der Zulassungspflicht. Entsprechend den Vorgaben der Biozidverordnung wurden alle INNOWATECH Produkte vor Ablauf der Frist bei der BAuA und anderen nationalen Behörden gemeldet und Zulassungsanträge eingereicht. Darüber hinaus ist die INNOWATECH GmbH als autorisierter Wirkstoffproduzent gemäß Artikel 95 der BPR 528/2012 gelistet. Somit sind alle rechtlichen Vorgaben für das Inverkehrbringen und den Vertrieb der INNOWATECH-Produkte erfüllt. Durch die Listung ist die gesamte Lieferkette vom autorisierten Vertriebspartner bis zu den Endverbrauchern der INNOWATECH Desinfektionsprodukte abgedeckt.

Trinkwasserverordnung

Die in den INNOWATECH Anlagen eingesetzte Membranzellenelektrolyse zur Erzeugung eines hypochlorithaltigen Produktes (Anolyte) entspricht den Vorgaben der aktuellen Trinkwasserverordnung, den Anforderungen des DVGW- Arbeitsblattes W 229 und somit den a.a.R.d.T.. 

Bei der Planung, Herstellung, Inbetriebnahme und Wartung der INNOWATECH Anlagen werden die genannten DVGW-Arbeitsblätter und weitere Gesetze, Normen und Richtlinien bezüglich der Wasseraufbereitung für „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ eingehalten.

Gemäß §11 der Trinkwasserverordnung 2001 dürfen zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch nur Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. 

Anolyte (als Natriumhypochlorit) ist von der geforderten Reinheit bezüglich der nach TrinkwV 2001 geforderten Parameter nach DIN EN 901:1999. Dies wurde in einem unabhängigen Gutachten untersucht und bestätigt. 
Das Gutachten stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

WHG 

Anolyte ist aufgrund seiner geringen Konzentration nach WHG nicht als wassergefährdender Stoff eingestuft. Dieser Punkt ist speziell für die Produktauswahl bezogen auf Sicherheits- und Gefährdungskonzepte ISF zertifizierter Betriebe interessant. 

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. 
Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.